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   VGH Baden-Württemberg, 17.01.1994 - 8 S 1853/93   

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https://dejure.org/1994,2675
VGH Baden-Württemberg, 17.01.1994 - 8 S 1853/93 (https://dejure.org/1994,2675)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.01.1994 - 8 S 1853/93 (https://dejure.org/1994,2675)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 1994 - 8 S 1853/93 (https://dejure.org/1994,2675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Erneuerung einer abgelaufenen Veränderungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Erneuerung einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wiederholte Veränderungssperre zulässig? (IBR 1994, 478)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 135
  • BauR 1994, 344
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.01.1994 - 8 S 1853/93
    Dies bedeutet, daß nach Ablauf der normalen Geltungsdauer (§ 17 Abs. 1 S. 1 BauGB) und der ersten Verlängerung nach § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB auch bei der Erneuerung der Veränderungssperre die Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die für die zweite Verlängerung gegeben sein müssen, also auch der Nachweis der "besonderen Umstände" (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - 4 C 39.74 - DÖV 1977, 290; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 17 RdNr. 15 a; Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl., RdNr. 1576).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2015 - 3 S 276/15

    Veränderungssperre unter Beschränkung auf bestimmte Vorhaben - entsprechende

    Erforderlich ist außerdem, dass die Gemeinde die zu der Verzögerung führende Ungewöhnlichkeit nicht zu vertreten hat (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.1.1994 - 8 S 1853/93 - NVwZ-RR 1995, 135; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 20.1.2008 - 3 K 32/03 - Juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.12.2001 - 1 K 2682/98 - BauR 2002, 594).
  • OVG Sachsen, 04.02.2010 - 1 A 209/09

    Regeln für die Auslegung eines Bauvorbescheides; Konsequenzen einer im

    Der erneute Erlass einer Veränderungssperre nach § 17 Abs. 3 BauGB und die erstmalige Verlängerung dieser zweiten Veränderungssperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB aber erfordern dann, wenn die Bauleitplanung insgesamt mehr als drei Jahre dauert und gesichert werden soll, in gleicher Weise das Vorliegen besonderer Umstände i. S. v. § 17 Abs. 2 BauGB wie die nochmalige Verlängerung einer Veränderungssperre über diesen Zeitraum hinaus (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976, a. a. O.; Beschl. v. 30.10.1992, NVwZ 1993, 474 = DVBl 1993, 115; VGH BW, Beschl. v. 17.1.1994, NVwZ-RR 1995, 135 = BauR 1994, 344; Bielenberg/Stock, a. a. O., § 17 Rn. 48).
  • OVG Thüringen, 27.03.2009 - 1 EN 712/08

    Veränderungssperre zur Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen;

    Dies wäre sie dann, wenn die Antragsgegnerin nach § 17 Abs. 3 BauGB die außer Kraft getretene Veränderungssperre erneuert, dabei die Geltungsdauer nicht nur entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB auf ein Jahr beschränkt und die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 4 BauGB dadurch eröffnet hätte, dass die Veränderungssperre eine Geltungsdauer von weiteren zwei Jahren besäße (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.10.1992 - 4 NB 44/92 - zit. nach Juris; BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.1994 - 8 S 1853/93 - zit. nach Juris; Bielenberg/Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB § 17 RdNr. 47 und 48).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98

    Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag;

    Für die Verlängerung der erneuten Veränderungssperre müssen dann aber die Voraussetzungen erfüllt sein, die für die zweite Verlängerung der ersten Veränderungssperre gegeben sein müssen, also der Nachweis der besonderen Umstände (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BRS 30, Nr. 76, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.1.1994 - 8 S 1853/93 -, BRS 56 Nr. 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 8 S 2252/94

    Verfahrensfehler bei der Bebauungsplanaufstellung - Beteiligung der Bürger;

    Die gem. § 17 Abs. 3 BauGB mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde beschlossene Veränderungssperre war auch mit einer Gesamtgeltungsdauer in das vierte Jahr hinein durch besondere Umstände gerechtfertigt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - a.a.O. - Normenkontrollbeschl. des erk. Senats v. 17.1.1994 - 8 S 1853/93 -).
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